Rauhmaschine

[851] Rauhmaschine, 1) Maschine zum Rauhen des Tuches, s. u. Tuch; 2) Maschine zum Aufkratzen der rechten Seite des rauhen Barchents; hier bedient man sich ebenfalls der Kardendisteln od. auch seiner Eisendrahtkratzen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 851.
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