Realgymnasium

[867] Realgymnasium, 1) eine Lehranstalt, welche entweder der Realschule gleich od. zwischen Realschule u. Gymnasium steht, u. sich von erster bes. dadurch unterscheidet, daß sie größeres Gewicht auf den Unterricht der älteren Sprachen legt; 2) eine Anstalt, welche Realschule u. Gymnasium vereinigt, indem ihre Schüler in den unteren Klassen einen gemeinschaftlichen Unterricht genießen, in den oberen Klassen dagegen je nach ihrem Lebenszwecke getrennten, die einen eine Gymnasialbildung, die anderen eine Realschulbildung.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 867.
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