Rebell [1]

[870] Rebell (v. lat.), jeder, welcher der ihm vorgesetzten Obrigkeit offenen Widerstand leistet, er mag dadurch den öffentlichen Ruhestand stören od. nicht, bei solcher Gelegenheit die Waffen tragen od. nicht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 870.
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