Rechnungsbeamte

[879] Rechnungsbeamte, Beamte, welche bei irgend einer Behörde das Rechnungswesen besorgen, bes. diejenigen, welche bei dem Finanz- u. Steuerwesen od. bei der Kammerverwaltung angestellt sind.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 879.
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