Rechnungsbuch

[879] Rechnungsbuch, 1) Buch, in welches umständliche Rechnungen eingetragen werden; 2) bei Handwerkern u. Handelsleuten ein Buch, in welchem die gefertigten od. gelieferten Waaren aufgezeichnet werden; bei den Kaufleuten so v.w. Hauptbuch.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 879.
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