Regimentsquartiermeister

[931] Regimentsquartiermeister, sonst der Beamte, welcher das Rechnungswesen eines Regiments, dessen Verpflegung, Bekleidung u. Besoldung besorgte, jetzt durch besondere Rechnungsführer der Bataillons ersetzt. Er hatte Offiziers-, zuweilen wohl Capitänsrang u. trug die Regimentsuniform.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 931.
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