Reichscollegium

[949] Reichscollegium, 1) im ehemaligen Deutschen Reiche die zum Reichstage versammelten Fürsten, od. später Gesandten der Reichsstände; 2) eine jede der drei Klassen, in welche sich der Reichstag theilte.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 13. Altenburg 1861, S. 949.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: