Reiterrecht

[23] Reiterrecht, ehemals das Recht, daß sich ein Reiter auf der Straße vom Felde so viel Futter holen durfte, als er brauchte; wird jetzt als Felddiebstahl bestraft.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 23.
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