Repräsentativ

[51] Repräsentativ (v. lat.), was sich auf die Vertretung von etwas, bes. auf die Vertretung eines ganzen Staates bezieht, daher Repräsentativverfassung, Repräsentativsystem, Verfassung, wo das Volk durch Repräsentanten vertreten wird, s.u. Constitutionell. Repräsentativgewalt, der Inbegriff der äußeren Hoheitsrechte od. die Befugniß des Regenten, den Staat im äußeren Verkehr mit anderen Staaten zu vertreten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 51.
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