Rescribiren

[57] Rescribiren (v. lat.), 1) zurückschreiben, antworten, bes. von Behörden; 2) einen Befehl erlassen; 3) wenn man das Aviso von einem gezogenen Wechsel od. einer Anweisung bekommen hat, darauf antworten, ob man diese Papiere acceptiren wolle.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 57.
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