Richthammer

[146] Richthammer, 1) großer Hammer mit glatter Bahn zum Ausschmieden des Blechs; 2) Hammer, an beiden Seiten schmal u. etwas gekrümmt; mit demselben werden die beim Härten verbogenen Messerklingen gerade geschlagen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 146.
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