Rudermaschine

[430] Rudermaschine, 1) Vorrichtung Schiffe stromaufwärts zu bewegen. Quer über das Schiff wird eine Welle befestigt, welche an jeder Seite ein Wasserrad u. ein Stirnrad hat; das Stirnrad greift in den Trilling einer andern Welle, an welche ein starkes Seil befestigt ist. Längs des Stromufers sind in gehöriger Entfernung Pfähle od. Steinmassen angebracht, an welchen das Seil des Schiffes auch befestigt wird. Indem der Strom die Wasserräder umdreht, wird das Seil auf der Welle aufgewickelt u. das Schiff stromaufwärts gezogen. Ist das Schiff an dem Pfahl angelangt, so wird das Seil an dem nächsten Pfahle befestigt. 2) Eine Art Ruder, bestehend aus einem großen Rahmen, an welchem mehre bewegliche Schaufeln befestigt sind, der Rahmen sitzt an einer langen Stange, welche in das Schiff reicht; wird dieser Balken in die Höhe gedrückt, so nähert sich der Rahmen dem Schiffe, indem die Schaufeln aufgehen u. das Wasser durchlassen; wird die Stange niedergezogen, so bewegt sich der Rahmen rückwärts, die geschlossenen Schaufeln drücken gegen das Wasser, u. so wird das Schiff fortgeschoben.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 430.
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