Sacrosanctus

[740] Sacrosanctus (lat.), bei den Römern der durch einen Volksbeschluß für unverletzlich Erklärte. Es galt dies hauptsächlich von gewissen Magistratspersonen, bes. den Volkstribunen, daher auch Augustus u. die späteren Kaiser stets die Würde eines Volkstribunen annahmen, um so gegen alle Beleidigungen gesichert zu sein.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 14. Altenburg 1862, S. 740.
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