Schandglocke

[89] Schandglocke, 1) in manchen Gegenden eine Glocke, unter deren Läutung Jemand des Landes verwiesen wurde; 2) in Hamburg eine Glocke, mit welcher der Name Jemandes, welcher pro fallito erklärt worden ist u. sich der Untersuchung durch die Flucht entzogen hat, hinter dem Börsengebäude zur Börsenzeit ausgeläutet wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 89.
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