Schandpfahl

[89] Schandpfahl (Schandsäule), 1) Pfahl, an welchem sonst Verbrecher zur öffentlichen Beschimpfung ausgestellt wurden, vgl. Pranger; 2) Pfahl od. Säule zur Erinnerung an ein Verbrechen gesetzt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 89.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika