Schermesser [1]

[141] Schermesser, 1) Messer, womit das Barthaar abgeschnitten wird. Die Klinge ist vorn gerade abgeschnitten u. etwas breiter als hinten am Griffe; die Schneide ist etwas bogenförmig, der Rücken ziemlich stark u. beide Seiten sind hohl geschliffen, Der Griff besteht aus zwei Schalen von Horn, Schildkrot, Elfenbein u. dgl., zwischen welchen die Klinge nur mit einer durch das nicht gehärtete Ende (Talon od. Druck) der Kinge gehenden Niete befestigt ist. Zu diesen Messern muß der feinste Stahl genommen werden, welcher nach dem Härten gelb angelassen wird. Wenn das S. gut geschliffen u. auf dem Streichriemen abgezogen ist, so muß man damit ein Kopfhaar frei in der Luft durchschneiden können. Sicherheitsschermesser haben eine gegen Schnittwunden sichernde Schutzplatte. Ein Futteral od. Besteck zu mehrern S-n heißt Scherfutter; 2) so v.w. Sammetmesser; 3) die schraubenlinienförmigen Messer der Schermaschinen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 141.
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