Schießpferd

[163] Schießpferd, Pferd, welches der Jäger beim Bürschen reitet; es muß vollkommen schußbändig sein, d.h. beim Schießen so ruhig stehen, daß der Jäger auf demselben sitzend od. neben demselben stehend u. die Büchse auf dasselbe auflegend schießen kann.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 163.
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