Schiffaichen

[167] Schiffaichen, das Verfahren wodurch man aus der Länge, Breite u. Höhe berechnet, wie viel Ladung ein Schiff einnehmen kann u. wie viel Tonnengehalt es hat. Das S. wird nöthig, wenn der Schiffzoll nach dem Tonnengehalt erlegt wird od. wenn Frachtschiffe gemiethet werden.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 167.
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