Schiffmütze

[171] Schiffmütze, 1) Mütze mit zwei spitzigen Schnäbeln an der Seite in Gestalt eines Schiffes; 2) Mütze, deren Hintertheil herabgeschlagen werden kann u. welches dann den Nacken u. einen Theil der Schultern bedeckt; 3) so v.w. Inful 2), vgl. Bischofsmütze 2).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 171.
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