Schiffskost

[173] Schiffskost, Speise u. Trank, welche auf den Schiffen den Matrosen u. gemeinen Soldaten gereicht werden. Dazu gehört Schiffszwieback, Erbsen, Bohnen, Graupen, auch wohl Sauerkraut, geräuchertes u. gesalzenes Fleisch u. Stockfisch, zu den Getränken Branntwein, starkes Bier u. süßes Wasser.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 173.
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