Schlachtzettel

[204] Schlachtzettel, 1) in niederdeutschen Seestädten das Verzeichniß von der Ladung eines Schiffes, wornach das Schlachtgeld od. Ladegeld entrichtet wird; 2) obrigkeitlicher Beleg für die entrichtete Schlachtsteuer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 204.
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