Schlendrian

[234] Schlendrian, 1) ein nachlässig dahin schlendernder Gang; 2) jede Art Geschäfte zu betreiben u. Arbeiten zu verrichten, welche gedankenlos ohne Streben nach Verbesserung u. Fortschritt u. ohne [234] Neigung zu den dazu nöthigen Anstrengungen an dem Gewohnten u. Hergebrachten festhält.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 234-235.
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