Schnurgerüst

[361] Schnurgerüst (Reißboden), Vorrichtung zum Ausspannen der Schnur bei Anlegung von Mauern. An den Ecken der aufzufühenden Mauern eines Gebäudes od. Bauwerks werden, etwas entfernt von denselben, drei starke, 3–4 Fuß über den Boden hervorstehende Pfähle eingeschlagen u. an diese 2 unter einem rechten Winkel zusammenstoßende horizontale Latten aufgenagelt. Auf diesen Latten werden nun zunächst die Länge u. Breite des Bauwerks u. der Mauern markirt, dann an den bezeichneten Stellen die Mauerschnuren befestigt, angespannt u. darnach mittelst des Senkels die Fundamente gegraben u. die Mauern aufgeführt.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 361.
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