Schranne

[416] Schranne, 1) so v.w. Schranke 1); 2) mit Gitterwerk eingefaßter Ort, wo etwas verkauft od. verhandelt wird, daher Brod-, Fleisch-, Gerichtsschranne. Daher Schrannengericht, im Mittelalter eine Gerichtssitzung in peinlichen Sachen, welche unter freiem Himmel an einem abgeschlossenen Platze gehalten wurde; vgl. Pfullingen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 416.
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