Schub

[442] Schub, 1) die Kraftäußerung, durch welche ein Gegenstand plötzlich, schnell u. in Menge fortbewegt wird; 2) die durch einmaliges Schieben fortbewegte Masse od. Menge Gegenstände; 3) so viel Brod od. Semmel, als auf einmal gebacken wird; 4) das durch polizeiliche Maßregeln bewirkte Fortschaffen nicht hinlänglich legitimirter, verdächtiger, od. aus der Strafhaft entlassener Ausländer in ihre Heimath, in Begleitung eines Polizei- od. Gerichtsdieners; 5) bei Thieren, bes. bei Pferden, das Bekommen neuer Zähne; 6) ein S. Kegel, die sämmtlichen Kegel, welche zu dem Kegelspiele nöthig sind; 7) so v.w. Kegelschub; 8) an den Schiffen die Krümmung der ersten Reihe Breter der äußern Verkleidung vom Kiel herauf bis über die Bauchstücken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 442.
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