Schutzbürger

[483] Schutzbürger (Schutzverwandte), eine Mittelklasse zwischenden eigentlichen Bürgern einer Stadt u. den Fremden, umfassend diejenigen Personen, welche in einer Stadt zwar ihr ständiges Domicil haben, allein nicht in die eigentliche, vollberechtigte Bürgerschaft aufgenommen sind; sie werden nur für bestimmte Zeit, so z.B. für 5 Jahre, aufgenommen, können auch oft beliebig entlassen werden; dafür zahlen sie geringere Abgaben, als die Vollbürger, haben aber auch nicht alle Rechte, z.B. keinen Anspruch an die Nutzungen der Gemeindegüter, kein Recht auf Theilnahme an den Gemeindeversammlungen, auf städtische Ämter u. dgl. In Athen hießen die S. Metöken.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 483.
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