Schwesterschaft

[683] Schwesterschaft, 1) die Verwandtschaft zweier Personen, durch welche die eine die Schwester der andern ist; 2) das vertraute Verhältniß zweier weiblichen Personen, bes. wenn sie sich diesem Verhältniß zufolge wechselseitig mit Du anreden; 3) die Verbindung mehrer Frauenzimmer, durch welche sie in einer gewissen Gemeinschaft leben, wie z.B. bei Nonnen, auch 4) alle zu dieser Verbindung gehörige Personen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 683.
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