Schwester

[682] Schwester, 1) eine weibliche Person, welche mit einer andern Person einerlei Eltern hat; sind beide Eltern gemeinschaftlich, so heißt sie rechte od. leibliche S., ist nur der Vater od. die Mutter gemeinschaftlich, so heißt sie Halb- od. Stiefschwester; 2) Anrede der Republiken unter einander; 3) Titel der Gemahlinnen gekrönter Häupter unter einander, s.u. Bruder 5); 4) gegenseitige Benennung der Nonnen, vgl. Chorschwester, Laienschwester; 5) bei den Brüdergemeinden die weiblichen Personen, bes. diejenigen, welche in einer gemeinschaftlichen Anstalt (dem Schwesterhause) zusammen leben; 6) ehedem in der Christlichen Kirche seit dem Aufkommen des Cölibats die Haushälterinnen der Geistlichen. Diese Sitte kam im Morgenlande auf u. verbreitete sich schnell über den Occident u. erhielt sich, ungeachtet die Synoden dagegen sprachen u. der Kaiser Honorius sogar ein Staatsgesetz deshalb erließ. Vgl. Fratres liberi spiritus. 7) Die nahen Verwandtinnen der Freimaurer, s.u. Freimaurerei S. 681. 8) S. der Lebenslinie (Martislinie), eine der sieben Nebenlinien in der Chiromantie, s.d. I. B) f).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 15. Altenburg 1862, S. 682.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: