Schwester

[210] Schwester, eine weibliche Person, die mit einer andern Perion die gleichen Eltern hat; sind beide Eltern gemeinschaftlich. so heißt sie rechte oder leibliche S., ist nur der Vater oder die Mutter gemeinschaftlich, Halbschwester. S. ist auch Bezeichnung für Nonnen, Diakonissen, überhaupt für weibliche Mitglieder solcher Gesellschaften, die sich mit Krankenpflege befassen (s. Barmherzige Schwestern, Frauenvereine vom Roten Kreuz etc.), sowie bei den Brüdergemeinden für die, weiblichen Mitglieder, die in einem Schwesternhaus gemeinschaftlich leben. Über Schulschwestern s. d.

Quelle:
Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 18. Leipzig 1909, S. 210.
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