Spezerei

[533] Spezerei, Gewürze od. gewürzartige Pflanzenstoffe, bes. in so fern solche um ihres Geruchs willen zu Räucherungen, Salben etc. geschätzt werden. Der damit handelt heißt Spezereihändler.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 533.
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