Gewürz

[332] Gewürz (Aromata), 1) Naturstoffe, die als Zuthat zu Speisen durch einen denselben verliehenen Reiz den Geschmack erhöhen u. dieselben genießbarer u. verdaulicher machen; in dieser Ausdehnung gehört auch der Hopfen, das Salz, der Zucker u. der Essig zu den G-n; 2) Pflanzentheile, die ein wesentliches ätherisches Öl, auch wohl scharfe u. narkotische Stoffe enthalten u. daher sich durch kräftigen u. meist lieblichen Geruch u. Geschmack auszeichnen u. aus gleicher Ursache als Speisezusatz benutzt werden, sonst aber auch zum Wohlgeruch in Anwendung in Parfümerien, od. auch zur Abwehrung von Fäulniß u. zu sonstigen Zwecken dienen. Inländische G-e sind: Majoran, Thymian, Fenchel, Anis, Kümmel. Saturei, Coriander, Safran, Lorbeerblätter, Salbei, Dragun, Rosmarin, Basilicum, Pfefferkraut, Wachholderbeeren, auch die verschiedenen Laucharten, Petersilie, Dill, Portulac, Senf etc.; ausländische G-e sind alle einzig in heißen Zonen, bes. Ostindien, heimische aromatische Vegetabilien, die ein verbreiteter Gegenstand des Handels (Gewürzhandel) sind, theils die Samen u. Früchte, theils Knospen, theils Rinden u. Wurzeln. Das verbreitetste ist der Pfeffer; zu den feineren gehören: Zimmtrinde, Gewürznelken, Muscatenblüthen, Muscatennüsse, Cardamonen, Ingwer, Amonen, Vanille, von Gewürzpflanzen gewonnen. Der mäßige Gebrauch von G-en für Speisen ist vollkommen der Gesundheit zuträglich. Bei zu häufigem Gebrauch überreizen sie, stumpfen die Verdauungskraft[332] ab, bewirken zu lebhafte Bewegungen in dem Gefäßsysteme u. haben dann die Nachtheile wie der Mißbrauch spirituöser Getränke. Die Homöopathie verwirft den Gebrauch der G-e fast allgemein, als theils für sich nachtheilig, theils die Wirkungen der Arzneien störend; 3) seines G., Mischung von mehreren G-en, so Pfeffer, Gewürznelken, Muscatennüssen, Ingwer u.a.; 4) Allerleigewürz od. Englisches G., so v.w. Amomen; 5) großes, englisches G., so v.w. Tabascopfeffer.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 7. Altenburg 1859, S. 332-333.
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