Sprachrichtigkeit

[594] Sprachrichtigkeit, die Eigenschaft des Gesprochenen, wo der Sprechende die Wörter weder falsch, d.h. mit anderen Buchstaben, als sie geschrieben werden, ausspricht (äußere S.), noch auch falsch flectirt, stellt u. mit anderen verbindet (innere S., Correctheit). Gewöhnlich wird jedoch unter S. die letztere verstanden, so wie auch der Gegensatz, Sprachfehler, gewöhnlich nur von einem Verstoß gegen die angenommene u. begründete Art u. Weise, die Wörter zu flectiren u. zu verbinden gebraucht wird; vgl. Solöcismus. Die S. lehrt die Grammatik.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 594.
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