Stadtvogt

[664] Stadtvogt, 1) sonst ein hoher Beamter, welcher über eine Stadt u. deren Umgegend zu befehlen hat; 2) jetzt an manchen Orten ein Mitglied des Rathscollegiums; 3) städtischer Polizeioffiziant. Daher Stadtvogtei, das Gefängniß der städtischen Gerichts- u. Polizeibehörde, z.B. in Berlin.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 664.
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