Stiftsamt

[829] Stiftsamt, 1) ein Kammeramt, welches einem Stifte (s.d. 3) gehört; 2) Kammeramt, welches aus den Gütern eines ehemaligen Stifts errichtet ist.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 829.
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