Stranden

[901] Stranden, von einem Schiff, welches durch Sturm, Zufall od. auch zuweilen vorsätzlich, um einer andern Gefahr zu entgehen, auf den Strand od. auf eine Untiefe in der See gerathen ist u. daselbst festsitzt. Bei hohler See u. wenn der Strand ein Leegerwall ist, d.h. eine Küste, auf welche zu der Wind weht, u. die Wellen rollen, geht das gestrandete Schiff gewöhnlich verloren; denn die anrollenden Wellen heben es abwechselnd u. lassen es wieder plötzlich sinken u. gegen den Grund stoßen, wodurch es bald in Stücken geht. Unter andern Umständen kann sich aber ein gestrandetes Schiff wieder losmachen, od. abarbeiten, ohne wesentlichen Schaden gelitten zu haben; vgl. Scheitern.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 16. Altenburg 1863, S. 901.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika