Tafelgüter

[198] Tafelgüter, 1) so v.w. Domänen; 2) so v.w. Mensalgüter; 3) der bei der Theilung der Stiftsgüter zwischen Bischof u. Canoniker dem Bischof zugefallene Theil (Mensa episcopalis), welcher jedoch in Deutschland durch die Säkularisation meist verloren gegangen ist u. durch die Staatsgehälter ersetzt wird.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 198.
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