Taxe

[306] Taxe, 1) die Summe, zu welcher etwas geschätzt wird; 2) bes. der obrigkeitlich bestimmte feste Preissatz für Waaren des täglichen Bedürfnisses (Brod, Fleisch etc.) od. Leistungen öfters wiederkehrender Art (Lohn-, Fahr-, Führertaxe etc.). Im 16. u. 17. Jahrh. bestanden die T-n in größter Ausdehnung für fast alle Lebensmittel u. für die verschiedenartigsten Leistungen der Handwerker u. Tagelöhner. Die neueren Volkswirthschaftslehrer haben sich mehr u. mehr gegen deren allzugroße Ausdehnung erklärt. Ausführbar sind dieselben überhaupt nur insofern, als sie den Preis nicht etwa gegen die Natur anbefehlen, sondern nur gemäß den natürlichen Verhältnissen unzweifelhaft für das Publicum ausdrücken wollen. Mit letzter Beschränkung können aber T-n in solchen Fällen, in denen es keine rechte Concurrenz gibt u. bei welchen das Publicum genöthigt ist sich ohne weitere Wahl an den ersten besten Verkäufer od. Arbeiter zu wenden, sehr wohlthätig sein; in Fällen, wo die Concurrenz durch Privilegien verhindert wird, ist die Festsetzung einer T. zum Schutze des Publicums selbst oft ganz unumgänglich. Verordnungen, in denen die T-n für die verschiedenen Leistungen einer Gattung zusammengestellt sind, heißen Taxordnungen; 3) so v.w. Auflage im Allgemeinen, bes. in England.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 306.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: