Kammer-Taxe, die

[1488] Die Kammer-Taxe, plur. die -n, die von einer fürstlichen Finanz-Kammer gemachte und angenommene Taxe gewisser Dinge, welche, was das Getreide betrifft, gemeiniglich nach einem Durchschnitte von mehrern Jahren bestimmt wird.

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Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1488.
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