Kammer-Fourier, der

[1485] Der Kámmer-Fourīer, des -s, plur. ut nom. sing. ein Fourier, so fern er für die Quartiere der Herrschaft selbst, und der zunächst zu ihrer Person gehörigen Personen sorget. Ingleichen, ein Fourier, welcher für die Quartiere der zur Finanz-Kammer gehörigen Personen sorgt.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 2. Leipzig 1796, S. 1485.
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