Tetraëdromĕtrie

[418] Tetraëdromĕtrie (v. gr.), die Lehre von den Gesetzen der Abhängigkeit der einzelnen beim Tetraëder vorkommenden Stücke von einander, insofern jene durch Gleichungen ausgedrückt werden. Die T. ist zum Theil für die Stereometrie das, was die ebene Trigonometrie in ihrer engern Bedeutung für die Planimetrie ist, u. jene verhält sich zur Polyedrometrie, wie diese zur Polygonometrie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 418.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: