Thëurg

[505] Thëurg (v. gr.), Geisterseher, Wunderthäter; daher Thëurgie, das vermeintliche Vermögen mit Geistern zu verfahren u. dieselben zur Hervorbringung übernatürlicher Wirkungen sich dienstbar zu machen.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 505.
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