Todtenstarre

[654] Todtenstarre (Rigor mortis), das nicht früher als 10 Minuten u. nicht später als 7 Stunden nach dem Tode eintretende Steif- u. Unbiegsamwerden der Glieder. Sie geht von den Muskeln aus, welche sich während derselben fester u. dichter anfühlen, beginnt gewöhnlich am Halse u. Unterkiefer, seltner an den obern Extremitäten u. verbreitet sich dann, von oben nach unten fortschreitend, über den ganzen Körper. Jedenfalls liegt der T. eine irgendwie erzeugte Änderung der Molecularverhältnisse der Muskelsubstanz zu Grunde, dauert, je nach Beschaffenheit der Todesart, der vor dem Tode vorhanden gewesenen Lebenskraft, der Umgebung u. der Temperatur, in welcher sich die Leiche befindet, längere od. kürzere Zeit u. geht dann in allgemeine Erschlaffung des Leichnams, mit welcher die Verwesung schneller od. langsamer eintritt, über.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 654.
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