Tratte

[764] Tratte (v. lat.), 1) ein von einem Kaufmann auf einen Andern ausgestellter Wechsel; 2) so v.w. Anweisung; daher Trattenbuch (Acceptationsbuch), ein Handlungsbuch, in welchem die auf ein Handlungshaus gezogenen Tratten von demselben eingetragen werden; 3) in der Schweiz eine Communweide; daher Trattrecht, das Communweiderecht.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 764.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika