Trumm

[876] Trumm, 1) ein Stück, welches von einem Ganzen abgebrochen od. abgerissen ist; 2) in der Mehrzahl Trümmer, die Bruchstücke od. Überreste eines festen Körpers, bes. eines Gebäudes; 3) das Ende, das Äußerste eines Dinges; 4) so v.w. Drohm; 5) (Trummerz), Erz- od. Steinart, welche sich in die Länge, in Gestalt eines Bandes durch das Gestein zieht; daher Trümmerweise, diese Gestalt habend; 6) die schmalen, bandartigen Theile (Übertrumm), in welche sich ein Hauptgang (Haupt- od. Erbtrumm) zertheilt, welche sich bisweilen wieder vereinigen, bisweilen aber auch verlieren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 17. Altenburg 1863, S. 876.
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