Uhrgehäuse

[132] Uhrgehäuse, 1) Gehäuse od. Behältniß, für ein Uhrwerk, um dasselbe gegen den Staub u. Verletzung zu schützen. Bei Stutz u. Wanduhren ist es. verschieden eingerichtet u. verziert, von Holz, Marmor, Alabaster, Bronce od. Blech verfertigt. Bei Taschenuhren sind die Gehäuse immer rund u. von Metallblech u. bestehen aus dem Bodenstück, dem untern, u. dem Rand od. Ring, dem obern Theile. Man unterscheidet englische u. französische Uhr- od. Flachgehäuse, deren Einrichtung von der Beschaffenheit der Uhren abhängig ist. Französische, so wie alle kleinen u. stachen Uhren haben meistens nur ein Gehäuse; hingegen englische zwei ob. drei Gehäuse (daher ein-, zwei- u. dreigehäusige Uhren); im letzteren Falle unterscheidet man das innere, mittlere u. äußere Gehäuse, welches letztere meistens mit Fischhaut, Chagrin, Schildpadd auf der äußeren Seite überzogen ist; doch sind dergleichen U. jetzt wenig im Gebrauch. Nach dem Metalle des U-s nennt man die Taschenuhr eine goldene, silberne, tombackene Uhr; 2) so v.w. Uhrhalter.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 132.
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