Ulfliot

[137] Ulfliot, isländischer Gesetzgeber des 10. Jahrh.; 925 ging er aus seinem Vaterland nach Norwegen, um sich mit den dortigen Rechtsgelehrten zu besprechen. Nach seiner Rückkehr machte er gewisse Rechtssatzungen bekannt, welche nach ihm Ulfliotsgesetz heißen, aber nur in der Tradition vorhanden sind. Auch wurde U. noch außerdem Begründer des isländischen Rechts, indem er zum ersten Vorsteher u. Leiter der jährlichen Versammlungen gewählt wurde, in denen die bestehenden Gesetze noch einmal bekannt gemacht u. neue gegeben werden sollten.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 137.
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