Universalsuccession

[236] Universalsuccession (Successio universalis), die Nachfolge in ein ganzes Vermögen od. einen aliquoten Theil desselben in der Weise, daß alle Vermögenstheile, Sachen u. Forderungen, wie Schulden, zur vollen Vertretung auf den Universalsuccessor übergehen u. derselbe daher ganz die vermögensrechtliche Persönlichkeit dessen repräsentirt, in dessen Recht er succedirt. Der Hauptfall der U. ist die Beerbung; s. Erbrecht I. A). Erstreckt sich das Erbrecht auf das ganze Vermögen, so daß der Erbe wenigstens keinen andern Erben, wenn auch vielleicht Legatare od. Fideicommissare, neben sich hat, so heißt der Erbe Universalerbe (Heres ex asse).

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 236.
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