Unterschüren

[261] Unterschüren, 1) Feuer unter etwas anschüren; 2) das frische Erz unter den ersten Pochstempel (Unterschürstempel) schütten; der Arbeiter, welcher dies verrichtet, heißt Unterschürer u. bekommt seinen Lohn (Unterschürgeld) gewöhnlich nach der Menge der Erzfuhren.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 261.
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