Verdammen

[456] Verdammen, 1) Jemand eines Verbrechens od. der Übertretung eines Gesetzes schuldig erklären; 2) Jemand die auf Übertretung eines Gesetzes gesetzte Strafe zuerkennen; 3) von Gott, die Menschen wegen Übertretung seiner Gesetze ewigen Strafen übergeben. Dieser Zustand: Verdammniß, s.u. Prädestination.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 456.
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