Verhütungstheorien

[478] Verhütungstheorien, im philosophischen Strafrecht diejenigen Criminalrechtstheorien (s.d.), welche den Strafzweck in der Verhütung möglichster Störungen des Rechtszustandes finden, im Gegensatz der Vergütungs- od. Erstattungstheorien, nach welchen der Zweck der Strafe in die Wiederaufhebung des geschehenen Unrechtes gesetzt wird. Zu den V. sind bes. die Theorien der General- u. Specialprävention, die Besserungs- u. Warnungstheorie zu rechnen; vgl. Criminalrechtstheorie.

Quelle:
Pierer's Universal-Lexikon, Band 18. Altenburg 1864, S. 478.
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